Wurde der „Dicken Dören“ vor die Wand gefahren? Und warum fahren wir nun wieder auf diese Wand zu? Und was passiert, wenn wir wieder davor fahren?
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat den Bebauungsplan (B-Plan) des Industriegebiets „Im Dicken Dören“ aus mindestens (aber nicht einmal abschließenden!) 5 (!) schwerwiegenden Mängeln für unwirksam erklärt. Bürgermeister und Verwaltung sind nun aber der Meinung, dass sie diese ganzen, von Ihnen bereits bei deren Entstehung voll und allein (!) zu verantwortenden Mängel, „heilen“ können und dann alles wieder „gut“ ist. Aber was passiert, wenn der Plan gar nicht heilbar war? Wenn eine ggf. mögliche Heilung nicht gelungen ist? Welche Mängel gab es sonst noch….Sehr viele Fragen und keine (!) Antworten! Im Gegenteil: Man boxt das alles in zwei Ratssitzungen in einer Art und Weise durch, die, selbst höflich gesagt, mehr als nur fragwürdig ist. ABER: Wer zahlt denn nun am Ende, wenn es wieder „nicht klappt“ und der „Dicken Dören“ wieder an der Wand des OVG Münster zerschellt? Wir reden hier im schlimmsten Fall über einen zweistelligen Millionenbetrag…in einer Stadt mit rund 140 Millionen EUR Schulden…Aber alles ist gut, denn Herr Bürgermeister Mittelbach hat uns ja gesagt: „Wir haben den Dicken Dören beschlossen“ und gepostet: „Verfahren geheilt!“ Na dann…Übrigens, sorry, dass ich hier immer fälschlicher Weise „Dicker Dören“ sage…da leitete mich unbewusst die jeweils „richtige“ Grammatik in meinen live gesprochenen und nachträglich nicht bearbeiteten Sätzen. Mein Fehler!